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Unterschätzung des Vorsorgebedarfs: Dela Lebensversicherungen warnt

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Eine aktuelle Verbraucherstudie des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Dela Lebensversicherungen zeigt, dass die meisten Deutschen glauben, dass sie und ihre Familien gut abgesichert sind durch ihr Erspartes, Vermögen und Versicherungen. Dennoch wird deutlich, dass eine gute Beratung dringend erforderlich ist. Daniel Pytiak, Chief Commercial Officer der Dela Lebensversicherungen in Deutschland, betont: „Die Ergebnisse unserer neuen Studie zeigen deutlich, dass es eine große Lücke zwischen gefühlter und tatsächlicher Absicherung gibt, insbesondere für das Todesfallrisiko. Hier muss verstärkt informiert, aufgeklärt und beraten werden.“ Interessant für den Versicherer ist dabei, dass nur 13 Prozent der 1.034 Teilnehmer der Umfrage eine Risikolebensversicherung und zwölf Prozent eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen haben. Pytiak kommentiert dies mit den Worten: „Über die Hälfte der Befragten spart laut der aktuellen Umfrage entweder gar nichts oder weniger als zehn Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens. Da stellt sich die Frage, ob das Ersparte überhaupt ausreicht, um die Familie im Todesfall angemessen abzusichern.“ Die geringe Anzahl an abgeschlossenen Versicherungen zur Risikovorsorge passt zum Risikoempfinden der Deutschen. Lediglich 21 Prozent halten es für wahrscheinlich, vom vorzeitigen Ableben des Ehepartners/Lebensgefährten betroffen zu sein – dieses Risiko wird als am unwahrscheinlichsten eingestuft. Ähnlich wird das eigene vorzeitige Ableben bewertet, davor fürchten sich 28 Prozent. Pytiak merkt dazu an: „Dabei kann der vorzeitige Tod des Partners die eigene finanzielle Existenz bedrohen. Dies scheint vielen Menschen nicht bewusst zu sein.“ Zusammenfassend stellt Pytiak fest: „Unsere Studienergebnisse zeigen, dass die meisten Befragten glauben, sich und ihre Familie gut abgesichert zu fühlen. Tatsächlich sind sie es jedoch nicht, da sie weder eine finanzielle Absicherung noch eine organisatorische Vorsorge durch entsprechende Verfügungen und Vollmachten getroffen haben.“

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