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Insolvenzeröffnung Initiative Mensch & Gesundheit e.V., Dresden

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Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 534 IN 328/18

 

534/554 IN 328/18

 

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Initiative Mensch & Gesundheit e.V., Am Speicher 102, 01558 Großenhain, Amtsgericht Dresden , VR 12862 
vertreten durch den Vorstand Jörg Müller
vertreten durch den Vorstand Frenzis Lange
vertreten durch den Vorstand Petra Müller

 

– wurde am 09.04.2018 um 11:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

 

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Marco Rudolph, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden, Telefax: 0351 81406 88 Email geschäftlich: [email protected] Telefon geschäftlich: 0351 81406 0

 

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 28.05.2018 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

 

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

 

Leistungen an den Schuldner haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

 

Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über

|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters

|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters

|die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses, den Fortgang des Verfahrens (§ 157 S. 1 InsO)

|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)

|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149  Abs. 2 InsO)

|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, den Schuldner und die Gläubiger bis zum 09.07.2018 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.

 

 

Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.

 

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

 

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

 

534 IN 328/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 10.04.2018

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von factum
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